AGB

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Aufträge können mündlich oder schriftlich, persönlich, via Telefon, Telefax oder Internet erfolgen. Es gelten in jedem Fall die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma „unterm Strich“.

Allgemeines:
Die Firma „unterm Strich“ erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Personal Computer, kleinere Netzwerke und Internet, für Einzelpersonen, Institutionen und Firmen (Auftraggeber oder Auftraggeberin). Die gesamte Geschäftstätigkeit unterliegt vollumfänglich diesen Bedingungen, sofern sie nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt worden sind.

Lieferungen & Leistungen:
Die Angebote der Firma „unterm Strich“ sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der Firma „unterm Strich“, spätestens jedoch durch Abnahme der Lieferung/Leistung durch den Auftraggeber oder die Auftraggeberin zustande. Die Firma „unterm Strich“ ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, dass der Auftraggeber oder die Auftraggeberin nicht kreditwürdig ist. Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen bleibt der Firma „unterm Strich“ ausdrücklich vorbehalten. Warenübergabe und Prüfung: Der Auftraggeber oder die Auftraggeberin hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine Reklamation innerhalb von 8 Tagen, so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma „unterm Strich“ (Vorbehaltsware). Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Auftraggeber oder die Auftraggeberin auf das Eigentum der Firma „unterm Strich“ hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.

Installationen:
Bei der Berechnung des zeitlichen Aufwandes für die Installation von zusätzlicher Hard- bzw. Software wird eine Standardinstallation vorausgesetzt, die fehlerfrei läuft. Zudem muss die auf dem System installierte Software für allfällige Nachinstallationen zur Verfügung stehen. Mehraufwand, der auf eine unvollständige oder fehlerhafte Installation oder fehlende Software zurückzuführen ist, wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber oder die Auftraggeberin akzeptiert einen Mehraufwand von 20 % im Vergleich zum offerierten Aufwand ohne vorgängige mündliche oder schriftliche Meldung durch die Firma „unterm Strich“. Bei darüber hinausgehendem Mehraufwand setzt die Firma „unterm Strich“ den Auftraggeber oder die Auftraggeberin in Kenntnis. Die bis dahin noch nicht ausgeführten Arbeiten werden erst nach Zustimmung durch den Auftraggeber oder die Auftraggeberin erledigt. Daten- und Systemsicherung: Der Auftraggeber oder die Auftraggeberin ist vollumfänglich für die Daten- und Systemsicherung verantwortlich. Er oder sie ist verpflichtet, bevor die Firma „unterm Strich“ an Hard- bzw. Software Änderungen vornimmt, vorgängig die nötige Sicherung durchzuführen. Die Firma „unterm Strich“ kann zu keinem Zeitpunkt für allfällige Datenverluste bzw. Schäden, verursacht durch den ganzen oder teilweisen Ausfall eines oder mehrerer Systeme, haftbar gemacht werden. Auch allenfalls entgangener Gewinn, kann nicht geltend gemacht werden.

Gewährleistung:
Die Firma „unterm Strich“ gewährleistet, dass die Vertragsprodukte nicht mit wesentlichen Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Die Parteien sind sich jedoch bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler von Softwareprodukten unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Deshalb übernimmt die Firma „unterm Strich“ keine Gewährleistung für auf Kundenwunsch vorinstallierte Software-Produkte, die über deren Funktionstüchtigkeit bei Übergabe hinausgeht. Der Auftraggeber oder die Auftraggeberin ist gehalten die Funktionstüchtigkeit unverzüglich zu prüfen und ggf. zu rügen. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf: betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Auftraggebers oder der Auftraggeberin, Betrieb mit falscher Stromart oder -Spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosionen oder netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Auftraggeber oder die Auftraggeberin weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den reklamierten Mangel sind. Gewährleistung entfällt auch, wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht wurden. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate und beginnt mit Warenübergabe. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für den Ersatz von Mangelfolgeschäden. Gewährleistungsansprüche sind nicht übertragbar. Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen vom Käufer bzw. der Käuferin schriftlich reklamiert werden. Für versteckte Fehler gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bei berechtigten Mängeln haben wir nach unserer Wahl das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung; erst nach 3-maligem Fehlschlag kann der Auftraggeber oder die Auftraggeberin Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder Minderung des Kaufpreises verlangen. Im Gewährleistungsfall muss das defekte Teil bzw. Gerät und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Serienummer und einer Kopie der Rechnung, mit der das Gerät geliefert wurde, an die Firma „unterm Strich“, Kreuzstr. 34, 45549 Sprockhövel zur Reparatur eingeschickt bzw. bei ihr angeliefert werden. Die Geräte müssen frei eintreffen. Bei "unfrei" eingesandten Geräten wird die Annahme verweigert. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände. Im Falle der Nachbesserung übernimmt die Firma „unterm Strich“ die Arbeitskosten. Alle sonstigen Kosten der Transportkosten für das Ersatzstück trägt die Firma „unterm Strich“ soweit diese sonstigen Kosten zum Auftragswert nicht außer Verhältnis stehen. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist die Firma „unterm Strich“ berechtigt, für alle Aufwendungen Ersatz zu verlangen. Kosten der Überprüfung und Reparatur werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen der Firma „unterm Strich“ berechnet. Batterien, z.B. die auf dem Mainboard eines PCs, unterliegen dem Verschleiß. Deshalb kann eine längere Lebenszeit als 6 Monate nicht gewährleistet werden.

Annullierungen:
Wird ein Auftrag durch den Auftraggeber oder die Auftraggeberin annulliert, behält sich die Firma „unterm Strich“ das Recht vor, dadurch entgangenen Gewinn geltend zu machen. In jedem Fall sind Kosten, die bereits angefallen sind, und Preiserhöhungen infolge Auftragsreduktion vom Auftraggeber oder von der Auftraggeberin zu übernehmen. Preise: Die Preise verstehen sich in EURO rein netto exkl. MwSt., zuzüglich Transport-, Verpackungs- und Wegkosten zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Firma „unterm Strich“ behält sich marktbedingte Preisanpassungen oder solche als Folge konkreter Kostensenkungen bzw. -steigerungen (z. B. Materialkosten) vor. Zahlung: Der gesamte offene Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Wird die Zahlung nicht wie vereinbart geleistet, gerät der Auftraggeber oder die Auftraggeberin ohne Mahnung in Verzug. Die Firma „unterm Strich“ behält sich das Recht vor, zusätzlich 1,97 % Zins (effektiver Jahreszins höchstens 6,97 % - Stand gültig seit 01. Januar 2003) zu berechnen.

Gerichtsstand:
Die mit der Firma „unterm Strich“ vereinbarten Aufträge unterstehen dem deutschen Recht. Gerichtsstand ist Witten. Der Auftraggeber oder die Auftraggeberin erklärt ausdrücklich, dass er oder sie sich unter Verzicht auf seinen oder ihren ordentlichen Wohnsitzgerichtsstand dem hier vereinbarten Gerichtsstand unterzieht.

Gültigkeit:
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ab 1. April 2006 gültig.