Allgemeine
Geschäftsbedingungen:
Aufträge können mündlich oder schriftlich, persönlich, via Telefon,
Telefax oder Internet erfolgen. Es gelten in jedem Fall die nachfolgenden
allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma „unterm Strich“.
Allgemeines:
Die Firma „unterm Strich“ erbringt Dienstleistungen in den Bereichen
Personal Computer, kleinere Netzwerke und Internet, für Einzelpersonen,
Institutionen und Firmen (Auftraggeber oder Auftraggeberin). Die gesamte
Geschäftstätigkeit unterliegt vollumfänglich diesen Bedingungen, sofern
sie nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt
worden sind.
Lieferungen &
Leistungen:
Die Angebote der Firma „unterm Strich“ sind freibleibend und
unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung
durch unsere Lieferanten. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen
Auftragsbestätigung der Firma „unterm Strich“, spätestens jedoch durch
Abnahme der Lieferung/Leistung durch den Auftraggeber oder die
Auftraggeberin zustande. Die Firma „unterm Strich“ ist berechtigt, von
Verträgen zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, dass
der Auftraggeber oder die Auftraggeberin nicht kreditwürdig ist. Das
Recht zu zumutbaren Teillieferungen bleibt der Firma „unterm Strich“
ausdrücklich vorbehalten. Warenübergabe und Prüfung: Der Auftraggeber
oder die Auftraggeberin hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf
Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Rechnung zu überprüfen.
Unterbleibt eine Reklamation innerhalb von 8 Tagen, so gilt die Ware als
ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um
einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Die
Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma „unterm
Strich“ (Vorbehaltsware). Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware
wird der Auftraggeber oder die Auftraggeberin auf das Eigentum der Firma
„unterm Strich“ hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.
Installationen:
Bei der Berechnung des zeitlichen Aufwandes für die Installation von
zusätzlicher Hard- bzw. Software wird eine Standardinstallation
vorausgesetzt, die fehlerfrei läuft. Zudem muss die auf dem System
installierte Software für allfällige Nachinstallationen zur Verfügung
stehen. Mehraufwand, der auf eine unvollständige oder fehlerhafte
Installation oder fehlende Software zurückzuführen ist, wird zusätzlich
in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber oder die Auftraggeberin akzeptiert
einen Mehraufwand von 20 % im Vergleich zum offerierten Aufwand ohne
vorgängige mündliche oder schriftliche Meldung durch die Firma „unterm
Strich“. Bei darüber hinausgehendem Mehraufwand setzt die Firma „unterm
Strich“ den Auftraggeber oder die Auftraggeberin in Kenntnis. Die bis
dahin noch nicht ausgeführten Arbeiten werden erst nach Zustimmung durch
den Auftraggeber oder die Auftraggeberin erledigt. Daten- und
Systemsicherung: Der Auftraggeber oder die Auftraggeberin ist
vollumfänglich für die Daten- und Systemsicherung verantwortlich. Er oder
sie ist verpflichtet, bevor die Firma „unterm Strich“ an Hard- bzw.
Software Änderungen vornimmt, vorgängig die nötige Sicherung
durchzuführen. Die Firma „unterm Strich“ kann zu keinem Zeitpunkt für
allfällige Datenverluste bzw. Schäden, verursacht durch den ganzen oder
teilweisen Ausfall eines oder mehrerer Systeme, haftbar gemacht werden.
Auch allenfalls entgangener Gewinn, kann nicht geltend gemacht werden.
Gewährleistung:
Die Firma „unterm Strich“ gewährleistet, dass die Vertragsprodukte nicht
mit wesentlichen Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter
Eigenschaften gehört, behaftet sind. Die Parteien sind sich jedoch
bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler von
Softwareprodukten unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
Deshalb übernimmt die Firma „unterm Strich“ keine Gewährleistung für auf
Kundenwunsch vorinstallierte Software-Produkte, die über deren
Funktionstüchtigkeit bei Übergabe hinausgeht. Der Auftraggeber oder die
Auftraggeberin ist gehalten die Funktionstüchtigkeit unverzüglich zu
prüfen und ggf. zu rügen. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind
insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf:
betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen
Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Auftraggebers
oder der Auftraggeberin, Betrieb mit falscher Stromart
oder -Spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand,
Blitzschlag, Explosionen oder netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit
aller Art, falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und/oder
Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der
Auftraggeber oder die Auftraggeberin weist nach, dass diese Umstände
nicht ursächlich für den reklamierten Mangel sind. Gewährleistung
entfällt auch, wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche
Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht wurden. Die
Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate und beginnt mit Warenübergabe.
Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für den Ersatz von
Mangelfolgeschäden. Gewährleistungsansprüche sind nicht übertragbar.
Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von
8 Tagen vom Käufer bzw. der Käuferin schriftlich reklamiert werden. Für
versteckte Fehler gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bei berechtigten
Mängeln haben wir nach unserer Wahl das Recht zur Nachbesserung oder
Ersatzlieferung; erst nach 3-maligem Fehlschlag kann der Auftraggeber
oder die Auftraggeberin Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder
Minderung des Kaufpreises verlangen. Im Gewährleistungsfall muss das
defekte Teil bzw. Gerät und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der
Modell- und Serienummer und einer Kopie der
Rechnung, mit der das Gerät geliefert wurde, an die Firma „unterm
Strich“, Kreuzstr. 34, 45549 Sprockhövel zur Reparatur eingeschickt bzw. bei
ihr angeliefert werden. Die Geräte müssen frei eintreffen. Bei
"unfrei" eingesandten Geräten wird die Annahme verweigert.
Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten
keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung
beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der
beschädigten Lieferungsgegenstände. Im Falle der Nachbesserung übernimmt
die Firma „unterm Strich“ die Arbeitskosten. Alle sonstigen Kosten der
Transportkosten für das Ersatzstück trägt die Firma „unterm Strich“
soweit diese sonstigen Kosten zum Auftragswert nicht außer Verhältnis
stehen. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein
Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist die Firma „unterm Strich“
berechtigt, für alle Aufwendungen Ersatz zu verlangen. Kosten der Überprüfung
und Reparatur werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen der Firma
„unterm Strich“ berechnet. Batterien, z.B. die auf dem Mainboard eines
PCs, unterliegen dem Verschleiß. Deshalb kann eine längere Lebenszeit als
6 Monate nicht gewährleistet werden.
Annullierungen:
Wird ein Auftrag durch den Auftraggeber oder die Auftraggeberin
annulliert, behält sich die Firma „unterm Strich“ das Recht vor, dadurch
entgangenen Gewinn geltend zu machen. In jedem Fall sind Kosten, die
bereits angefallen sind, und Preiserhöhungen infolge Auftragsreduktion
vom Auftraggeber oder von der Auftraggeberin zu übernehmen. Preise: Die
Preise verstehen sich in EURO rein netto exkl. MwSt., zuzüglich
Transport-, Verpackungs- und Wegkosten zuzüglich der jeweils am
Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer sofern nichts anderes vereinbart
wurde. Die Firma „unterm Strich“ behält sich marktbedingte
Preisanpassungen oder solche als Folge konkreter Kostensenkungen bzw.
-steigerungen (z. B. Materialkosten) vor. Zahlung: Der gesamte offene
Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar.
Wird die Zahlung nicht wie vereinbart geleistet, gerät der Auftraggeber
oder die Auftraggeberin ohne Mahnung in Verzug. Die Firma „unterm Strich“
behält sich das Recht vor, zusätzlich 1,97 % Zins (effektiver Jahreszins
höchstens 6,97 % - Stand gültig seit 01. Januar 2003) zu berechnen.
Gerichtsstand:
Die mit der Firma „unterm Strich“ vereinbarten Aufträge unterstehen dem
deutschen Recht. Gerichtsstand ist Witten. Der Auftraggeber oder die
Auftraggeberin erklärt ausdrücklich, dass er oder sie sich unter Verzicht
auf seinen oder ihren ordentlichen Wohnsitzgerichtsstand dem hier
vereinbarten Gerichtsstand unterzieht.
Gültigkeit:
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ab 1. April 2006 gültig.